Artikel 1: Definitionen und Anwendbarkeit
- Die in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
- Käufer: jede (juristische) Person, die mit Van Hollandsche Bodem B.V. einen Vertrag über den Kauf von Produkten abgeschlossen hat oder abschließen möchte.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Produkten an Käufer, unabhängig von der Form, in der sie angeboten werden.
- Van Hollandsche Bodem B.V.: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Van Hollandsche Bodem B.V. mit Sitz in der Beurtschipperstraat 106, 3194 DK in Rotterdam.
- Produkte: alle von Van Hollandsche Bodem B.V. gelieferten oder zu liefernden Insekten aufgrund eines zwischen Van Hollandsche Bodem B.V. und dem Käufer geschlossenen Vertrags.
- Für alle Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbrauchergeschäfte, soweit in Bezug auf den Verbraucher nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.
- Van Hollandsche Bodem B.V. lehnt die Anwendbarkeit jeglicher Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich ab.
Artikel 2: Kostenvoranschläge und Angebote
- Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Van Hollandsche Bodem B.V. sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag zwischen Van Hollandsche Bodem B.V. und dem Käufer über den Verkauf und die Lieferung von Produkten kommt erst zustande, nachdem Van Hollandsche Bodem B.V. eine Bestellung schriftlich angenommen hat.
- Van Hollandsche Bodem B.V. ist berechtigt, für jede Produktbestellung einen bestimmten Mindestbetrag oder eine Mindestmenge zu verlangen.
- Van Hollandsche Bodem B.V. ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrages Sicherheit für die Einhaltung zu verlangen. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt Van Hollandsche Bodem B.V. das Recht, den Auftrag abzulehnen.
- Andere Parteien als der Käufer können aus den an Van Hollandsche Bodem B.V. erteilten Aufträgen für Produkte keine Rechte ableiten.
Artikel 3: Ausführung des Auftrags
Wenn Van Hollandsche Bodem B.V. Beratungs- und Untersuchungsdienstleistungen erbringt, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Van Hollandsche Bodem B.V. führt die Beratungs- und Forschungsdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus. Diese Verpflichtung hat den Charakter des bestmöglichen Bemühens.
- Van Hollandsche Bodem B.V. bestimmt, wie und von wem die erteilten Beratungs- und Forschungsaufträge ausgeführt werden.
- Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, hat Van Hollandsche Bodem B.V. das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
- Van Hollandsche Bodem B.V. und der Auftraggeber vereinbaren einen Auftrag im Sinne von Artikel 7: 400 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und beabsichtigen nicht, einen Arbeitsvertrag im Sinne von Artikel 7: 610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu schließen. Es handelt sich auch nicht um ein sogenanntes Scheinarbeitsverhältnis im Sinne des Wet op de Loonbelasting 1964.
- Ist innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten vereinbart worden, handelt es sich dabei nie um eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Käufer Van Hollandsche Bodem B.V. schriftlich in Verzug zu setzen.
- Schuldet der Käufer eine Vorauszahlung oder hat er für die Ausführung notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen, so beginnt die Frist, innerhalb derer die Arbeiten fertiggestellt werden müssen, erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. vollständiger Zurverfügungstellung der Informationen.
- Van Hollandsche Bodem B.V. und der Käufer können für Beratungs- und Forschungsleistungen entweder ein festes oder ein variables Honorar vereinbaren. In beiden Fällen ist das Honorar exkl. MwSt. Im Fall eines variablen Honorars wird das Honorar nach den üblichen Stundensätzen von Van Hollandsche Bodem B.V. berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, es sei denn, es wurde ein abweichender Stundensatz vereinbart.
- Van Hollandsche Bodem B.V. ist berechtigt, das Honorar sowohl bei festen als auch bei variablen Honoraren zu erhöhen.
Artikel 4: Preise
- Alle Preise und Tarife verstehen sich in Euro, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten und sonstigen Abgaben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Angebots der Produkte gültigen Preise. Van Hollandsche Bodem B.V. ist jederzeit berechtigt, die Preise in Bezug auf neue Angebote anzupassen.
- Wenn in Absprache mit dem Käufer Kosten für die Anpassung eines ursprünglichen Angebots für Produkte anfallen, wird Van Hollandsche Bodem B.V. die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.
Artikel 5: Lieferung
- Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Standort von Van Hollandsche Bodem B.V. zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt, außer in Fällen höherer Gewalt.
- Die Lieferung einer Bestellung in Teilen ist nicht möglich, es sei denn, Van Hollandsche Bodem B.V. hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Angegebene Lieferzeiten sind niemals als Ausschlussfristen anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Wenn die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden können, wird Van Hollandsche Bodem B.V. den Käufer so schnell wie möglich über diese Verzögerung informieren und dabei die angepasste Lieferzeit angeben. Eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach der im Angebot angegebenen Lieferzeit gilt in jedem Fall als fristgerechte Lieferung. Die angegebene Menge kann bei der endgültigen Lieferung plus oder minus 5 % betragen.
- Im Fall von höherer Gewalt ist Van Hollandsche Bodem B.V. berechtigt, die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben, solange die Situation der höheren Gewalt andauert, oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass Van Hollandsche Bodem B.V. verpflichtet ist, dem Käufer irgendeinen Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe zu zahlen.
- Im Fall einer Auflösung im Sinne von Artikel 10.2 ist Van Hollandsche Bodem B.V. berechtigt, die Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Sachen zu verlangen, und ist Van Hollandsche Bodem B.V. nicht verpflichtet, dem Käufer irgendeinen Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe zu zahlen.
- Die zu liefernden Waren werden nach dem bei Van Hollandsche Bodem B.V. üblichen Standard verpackt.
- Mit der Erstellung und Vereinbarung einer Produktspezifikation gibt Van Hollandsche Bodem B.V. keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass die Waren für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Es bleibt Sache des Käufers, die Ware für den vorgesehenen Zweck zu prüfen und sich von ihrer Eignung zu überzeugen.
Artikel 6: Bezahlung
- Die Bezahlung der Produkte hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von Van Hollandsche Bodem B.V. benanntes Bankkonto zu erfolgen oder in bar bei Lieferung, wenn der Käufer die Produkte bei Van Hollandsche Bodem B.V. abholt.
- Die Bezahlung von Produkten, die über den Webshop von Van Hollandsche Bodem B.V. bestellt werden, erfolgt auf die dort angegebene Weise.
- Van Hollandsche Bodem B.V. ist berechtigt, vom Käufer Zahlung vor der Lieferung zu verlangen. In diesem Fall wird Van Hollandsche Bodem B.V. die Lieferung der Produkte aufschieben, bis sie die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags erhalten hat.
- Alle Zahlungen müssen ohne Verrechnung oder Aufschub erfolgen, wofür die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Van Hollandsche Bodem B.V. benötigt wird.
- Wenn Van Hollandsche Bodem B.V. den vollständigen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist erhalten hat, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag ab dem Datum des Ablaufs der Zahlungsfrist bis zum Datum der vollständigen Bezahlung.
- Wenn Van Hollandsche Bodem B.V. Inkassokosten aufwenden muss, um ihre Forderung gegenüber dem Käufer einzutreiben, ist sie berechtigt, diese bei dem Käufer geltend zu machen. Die vorgenannten (außer-)gerichtlichen Inkassokosten werden auf mindestens 25 % des zu zahlenden Rechnungsbetrages festgesetzt, mindestens jedoch auf 750,00 €, unbeschadet etwaiger vom Kunden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu zahlender (Prozess-)Kosten.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
- Van Hollandsche Bodem B.V. behält sich das Eigentum an allen zu liefernden Produkten bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer vor.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Produkte zu veräußern oder zu belasten, solange sie unter dem Eigentumsvorbehalt von Van Hollandsche Bodem B.V. stehen.
Artikel 8: Garantien und Reklamationen
- Der Käufer hat die Produkte nach Erhalt einer Sichtprüfung zu unterziehen und Van Hollandsche Bodem B.V. unverzüglich, spätestens jedoch vierundzwanzig Stunden nach der Lieferung zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Produkte nicht den Spezifikationen entsprechen, beschädigt sind oder die Lieferung unvollständig war.
- Wenn Van Hollandsche Bodem B.V. nach der in Artikel 7.2. genannten Frist keine Reklamationen erhält, gilt die Lieferung als vertragsgemäß erfolgt.
- Wenn Van Hollandsche Bodem B.V. eine Reklamation des Käufers im Sinne von Artikel 7.2 erhält, kann sie entweder ein neues Produkt an den Käufer liefern oder dem Käufer den Kaufpreis für das nicht konforme Produkt erstatten. Van Hollandsche Bodem B.V. wird unvollständige Lieferungen zu einer vollständigen Lieferung ergänzen, wenn der Käufer die betreffende Unvollständigkeit unwidersprochen nachweisen kann.
- Van Hollandsche Bodem B.V. ist in keiner Weise zu der in Artikel 8.3. genannten Kompensation verpflichtet, wenn sich die Reklamation des Kunden als unbegründet erweist oder wenn der Mangel dem Kunden zuzuschreiben ist.
Artikel 9: Haftung und Schadenersatz
- Die von Van Hollandsche Bodem B.V. gelieferten Produkte sind ausschließlich für die Fütterung und/oder Aufzucht bestimmt. Van Hollandsche Bodem B.V. geht mit größtmöglicher Sorgfalt mit den Produkten um, schließt jedoch angesichts der spezifischen Eigenschaften der Waren nicht aus, dass sie nicht erkennbare Mängel aufweisen. Van Hollandsche Bodem B.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus diesen Mängeln ergeben, oder für jede andere Form von Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben.
- Die Haftung von Van Hollandsche Bodem B.V. aus einem Vertrag mit dem Käufer beschränkt sich auf den Schaden, der sich unmittelbar aus einem Van Hollandsche Bodem B.V. zuzurechnenden Mangel ergibt, es sei denn, dieser Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen.
- Der Schadensersatz von Van Hollandsche Bodem B.V. im Sinne von Artikel 8.2 ist auf die Höhe des Betrags der Rechnung beschränkt, die sich auf die Lieferung des Produkts bezieht, aus dem der betreffende Schaden entstanden ist, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Van Hollandsche Bodem B.V. vor.
- Dieser Artikel 8 gilt nicht für Fälle, in denen die Lieferung von Produkten durch Van Hollandsche Bodem B.V. direkt zu Tod oder Körperverletzung geführt hat, und insofern Van Hollandsche Bodem B.V. ihre Haftung nach dem Gesetz nicht ausschließen kann.
Artikel 10: Kündigung und Beendigung des Vertrags
- Van Hollandsche Bodem B.V. behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Käufer ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer:
- Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt, für insolvent erklärt oder unter Verwaltung gestellt wird;
- irgendeine (Zahlungs-)Verpflichtung kraft des Vertrags nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt und von Van Hollandsche Bodem B.V. in Verzug gesetzt wurde, um die Verpflichtungen noch innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen;
- die Liquidation und/oder Stilllegung des Unternehmens beschließt;
- die freie Verfügung über sein Vermögen verliert.
- Im Fall einer Auflösung wegen der in Artikel 9.1. genannten Gründe werden alle Forderungen an den Käufer sofort fällig, und Van Hollandsche Bodem B.V. hat außerdem das Recht, vollständigen Ersatz für entgangenen Gewinn und/oder Zinsen und andere mögliche Schäden infolge der Auflösung gemäß Artikel 9.1 zu fordern.
- Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 15 % des vereinbarten Preises für die gelieferten Produkte. Die entgangenen Zinsen werden auf der Grundlage von Artikel 5.5. ermittelt.
Artikel 11: Marken- und Handelsname
- Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt, den von Van Hollandsche Bodem B.V. im Geschäftsverkehr verwendeten Handelsnamen, den Markennamen und das Logo ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Van Hollandsche Bodem B.V. zu nutzen.
- Der Käufer wird bei der Erteilung der Genehmigung im Sinne von Artikel 10.1 alle Anweisungen von Van Hollandsche Bodem B.V. befolgen.
Artikel 12: Schlussbestimmungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Van Hollandsche Bodem B.V. und ihrem(n) Käufer(n), vorbehaltlich von Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge zwischen Van Hollandsche Bodem B.V. und ihrem(n) Käufer(n), für deren Ausführung Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden müssen.
- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder für nichtig erklärt werden sollten, gelten die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin. Van Hollandsche Bodem B.V. und ihr(e) Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei Gegenstand und Zweck der ursprünglichen Bestimmung(en) so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Artikel 13: Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Auf alle Verträge zwischen Van Hollandsche Bodem B.V. und Kunden findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
- Falls eine Streitigkeit nicht gütlich oder innerhalb einer angemessenen Frist beigelegt werden kann, kann sie nur dem zuständigen Richter der Rechtbank Rotterdam vorgelegt werden.